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Führerscheinklassen

Klasse Mofa

Bei dem prüfbescheinigungspflichtigen Mofa handelt es sich um ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht werden.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
  • mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor)
  • mit max. 4 kW (Elektromotor)
  • Mindestalter: 15/16* Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

* Die Bundesländer können eigenständig entscheiden, ob das Mindestalter 15 oder 16 Jahre beträgt.

Klasse a1

Krafträder (auch mit Beiwagen), bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max, 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, max. 15 kW Motorleistung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: AM

Klasse a2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max.35 kW Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max.0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: AM, A1

Hinweis: Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Klasse a

Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestlmmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum

Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: AM, A1, A2

Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

*24 Jahre (bei Direkteinstieg)
21 Jahre (dreirädrigen Kfz über 15 kW Motorleistung)
20 Jahre (bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Klasse B196

mit Schlüsselzahl 196 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

Schulung: Theoretische und praktische Schulung in der Fahrschule erforderlich

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Erwerb: Vorbesitz Klasse B*
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

" Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Klasse B

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 und A - bis 3500 kg* zul. Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Anhänger: bis 750 kg zul. Gesamtmasse oder über 750 kg zul. Gesamtmasse sofern die Kombination 3500 kg zul. Gesamtmasse nicht übersteigt

  • Mindestalter: 18 Jahre**
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: AM, L

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen Über15 kW Motorleistung, wenn der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist.

** 17 Jahre (bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren")

* Nach 2 jährigem Besitz der Kl. B dürfen auch Kfz zur Güterbeförderung mit einer zGM von max. 4250 kg ohne Anhänger gefahren werden, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Gas (CNG, LNG, LPG) oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, sofern die 3500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des alternativen Antriebs geschuldet ist

Klasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger bestehen

Anhänger: Anhänger bzw. Sattelanhänger bis 3500 kg zul. Gesamtmasse

  • Mindestalter: 18 Jahre*
  • Erwerb: Vorbesitz Klasse B
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

*17 Jahre (bei Teilnahme am ,,Begleiteten Fahren")

Klasse B96

mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 96 kann erteilt werden für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wobei die zul. Gesamtmasse der Kombination bis 4250 kg betragen darf

  • Mindestalter: 18 Jahre*
  • Erwerb: Vorbesitz Klasse B
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

*17 Jahre (bei Teilnahme am ,,Begleiteten Fahren")

Schulung: Praktische Schulung in der Fahrschule erforderlich

Klasse C

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D - über 3500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr als8 Personen außer dem Fahrzeugführer, Anhänger: Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse

Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung

  • Mindestalter: 21 Jahre*
  • Erwerb: Vorbesitz Klasse B
  • Befristung: ja**
  • Einschluss: C1

*18 Jahre (bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer)

**auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Klasse CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zul. Gesamtmasse

Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw. vor Ende der Ausbildung, nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung

  • Mindestalter: 21 Jahre*
  • Erwerb: Vorbesitz Klasse C
  • Befristung: ja**
  • Einschluss: BE, C1E, T, DE***

*18 Jahre (bei Berufskraftfahrer-Ausbildung oder mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer)

**auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

***DE nur bei Vorbesitz von D

Klasse T

Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine bis 18 Jahre 40 km/h, auch mit Anhänger.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: AM, L

Über 18 Jahre bis 60 km/h, jeweils auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhänger

Klasse L

Zugmaschinen nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, bis 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis 25 km/h (Kennzeichnung durch25 km/h-Schild)

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Erwerb: direkt
  • Befristung: keine
  • Einschluss: keine

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhängern

Berufskraftfahr-erweiterbildung

Das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Diese 35 Stunden Fortbildung kann in fünf Tagesseminare mit einer jeweiligen Dauer von mindestens sieben Stunden aufgeteilt werden.

Für Unternehmen bietet es sich an, diese Schulungen an Samstagen durchzuführen, damit Ausfallzeiten minimiert werden. Gerne erklären wir in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten der Schulungen und erstellen einen individuellen Plan.

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Unterrichtszeiten
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